Ehrenamtliche Rechts­beratung für Menschen in Abschiebe­haft

Wer sind wir?

Wir sind Studierende, die ehrenamtlich Menschen in Abschiebehaft unterstützen.
Wir bieten Ihnen und Ihren Angehörigen Rechts­beratung an und sind gut im Abschiebe­haft­recht ausgebildet.
Wir sind aber keine Anwält:innen.

Wobei können wir Ihnen helfen?

  • Wir sehen uns Ihre Unterlagen an und prüfen, ob es rechtmäßig ist, dass Sie inhaftiert worden sind. Wir erklären Ihnen, wie Ihre rechtliche Situation ist, und ob es eine Chance gibt, dass Sie sich gegen die Haft wehren können.

  • Sie können uns als Person des Vertrauens benennen, dann können wir für Sie Anträge an das Gericht schreiben.

  • Wenn Sie schon anwaltlich vertreten werden, unterstützen wir Ihren Anwalt / Ihre Anwältin und erklären Ihnen, was der Anwalt / die Anwältin tut.

  • Wir arbeiten auf Ihren Wunsch auch mit Ihren Angehörigen und anderen Stellen / Fachleuten zusammen (z. B. Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin oder Beratenden in einer Migrations­beratungs­stelle). Wir versuchen dann gemeinsam, Sie so gut wie möglich zu unterstützen.

  • Wenn unsere Anträge Erfolg haben, werden Ihnen keine Haft­kosten auf­erlegt. So haben Sie keine zusätzlichen Wieder­ein­reise­hinder­nisse oder Schulden, wenn Sie entlassen oder abgeschoben werden.

  • Manchmal schaffen wir es auch, dass widerrechtlich inhaftierte Menschen aus der Haft entlassen werden.

  • Sollten Sie doch aus der Haft heraus abgeschoben werden, halten wir weiterhin mit Ihnen Kontakt. Falls sich Ihre Haft als unrecht­mäßig heraus­stellt, versuchen wir, Haft­ent­schädigung für Sie zu bekommen.

Wobei können wir Ihnen nicht helfen?

  • Wir können nicht dafür sorgen, dass Sie einen Aufenthalts­titel bekommen und vor einer Abschiebung sicher sind. Wir können uns nur um Ihr Haft­verfahren kümmern. Für aufenthalts­rechtliche Fragen müssen wir an andere Beratungs­stellen oder Anwälte / Anwältinnen verweisen.

  • Manchmal können wir erreichen, dass Menschen aus der Haft entlassen werden, aber oft entscheidet das Gericht erst, wenn die Person schon abgeschoben ist. Wir können also nicht dafür garantieren, dass Sie vor der Abschiebung freigelassen werden – selbst wenn sich die Haft später als rechtswidrig herausstellt.

  • Wir arbeiten ehrenamtlich neben unserem Studium. Wenn uns viele Anfragen gleichzeitig erreichen, kann es sein, dass uns die Zeit fehlt, um allen Ratsuchenden zu helfen. Wir versuchen dann, eine andere Beratung für Sie zu finden, können aber nicht dafür garantieren, dass das klappt.

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen wollen

Freundeskreis der Law Clinic an der Bucerius Law School e.V.
DE38 5003 1000 1055 4760 00
Verwendungszweck: Abschiebehaftberatung

Nach oben scrollen